Ein Rechtsstreit in Kalifornien beschäftigt sich mit der Frage, wie deutlich Sony beim Verkauf digitaler Playstation-Spiele über die damit verbundenen Nutzungsrechte informiert.
Vier Kunden haben Sony vor einem kalifornischen Bundesgericht verklagt. Sie werfen dem Unternehmen vor, beim Verkauf digitaler Spiele nicht ausreichend darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Kauf lediglich eine Lizenz zur Nutzung des jeweiligen Titels umfasst. Der Hersteller weist die Vorwürfe zurück und beantragt die Abweisung der Klage. Das Unternehmen hält es für nicht plausibel, dass Kunden beim Erwerb eines digitalen Spiels davon ausgehen, dieses vollständig zu besitzen. Zur Begründung verweist Sony auf seine Nutzungsbedingungen und die zugehörigen Lizenzvereinbarungen.
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Die Kläger berufen sich auf ein kalifornisches Gesetz aus dem Jahr 2024. Danach müssen Anbieter digitaler Güter deutlich darauf hinweisen, wenn Kunden beim Kauf lediglich eine Lizenz erwerben. Nach Ansicht der Kläger erfüllt Sony diese Vorgabe nicht ausreichend. Im Verfahren geht es unter anderem um Resident Evil Requiem. Das Unternehmen führt dabei an, dass mehrere Kunden denselben digitalen Titel erwerben können. Daraus lasse sich nach Auffassung des Unternehmens ableiten, dass Käufer keine exklusiven Rechte an einer bestimmten digitalen Kopie erhalten.
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Sony formulierte seine Position in dem Antrag deutlich. Es sei „nicht plausibel“, dass Kunden angenommen hätten, die Spiele uneingeschränkt zu besitzen. Zudem habe ein Käufer den Nutzungsbedingungen zugestimmt, die laut Publisher unmittelbar beim Kauf zugänglich gewesen seien. Der Fall verdeutlicht den Unterschied zwischen physischen und digitalen Spielen. Bei einer Disc erhalten Käufer einen konkreten Datenträger. Beim Download wird die Nutzung dagegen über eine Lizenz geregelt. Auch andere Anbieter reagieren auf die gesetzlichen Vorgaben. Steam weist seine Kunden inzwischen vor dem Kauf darauf hin, dass sie eine Lizenz für das jeweilige digitale Produkt erwerben.
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