HDD-Klage in den USA: Millionen Käufer könnten betroffen sein

Drucken
Details
Geschrieben von Sven Brückner
Veröffentlicht: 16. Juli 2026
  • HDD

Wer zwischen 2003 und 2016 in den USA bestimmte Computer oder Festplatten gekauft hat, könnte von einer laufenden Sammelklage betroffen sein, wie PR Newswire berichtet. Hintergrund sind Vorwürfe gegen mehrere Hersteller von Komponenten für Festplatten, denen Preisabsprachen vorgeworfen werden. Ein Gericht hat die Klage inzwischen für eine definierte Gruppe von Endkunden zugelassen. Eine Entscheidung über die Vorwürfe gibt es bislang jedoch nicht.

 

 

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen sogenannte Suspension Assemblies. Dabei handelt es sich um Bauteile, die in klassischen Festplatten zum Einsatz kommen. Die Kläger werfen mehreren Unternehmen vor, die Preise dieser Komponenten abgesprochen und dadurch künstlich erhöht zu haben. Nach ihrer Darstellung seien diese Mehrkosten von den Festplattenherstellern an Käufer von Endgeräten weitergegeben worden.

HDD Sammelklage

Bildquelle: Erstellt mit getimg.ai

Betroffen sein könnten Käufer von internen und externen Festplatten, Desktop-PCs, Notebooks sowie Unternehmensspeichern, sofern diese Produkte entsprechende Festplatten enthielten. Die Sammelklage gilt ausschließlich für Käufe zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2016 in ausgewählten US-Bundesstaaten sowie dem District of Columbia. Dazu zählen unter anderem Kalifornien, Florida, New York, Massachusetts, Michigan, Oregon und Wisconsin.

HDD Pixabay

Bildquelle: Pixabay

Das zuständige Gericht hat ausdrücklich klargestellt, dass bislang nicht entschieden wurde, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Ebenso steht derzeit weder eine Entschädigung noch ein Vergleich fest. Ein Verhandlungstermin wurde bislang nicht angesetzt. Betroffene müssen zunächst nichts unternehmen, wenn sie Teil der Sammelklage bleiben möchten. Sollte es später zu einem Vergleich oder einer Entschädigung kommen, werden Mitglieder der Sammelklage über das weitere Vorgehen informiert. Wer stattdessen selbst gegen die beklagten Unternehmen klagen oder ein eigenes Verfahren fortführen möchte, muss bis spätestens 23. August 2026 den Austritt aus der Sammelklage erklären. Wer diese Frist verstreichen lässt, bleibt automatisch Teil des Verfahrens und ist an dessen Ausgang gebunden.

 

Ebenfalls interessant:

DDR4 und DDR3: Preissteigerungen von bis zu 50% erwartet

Steam mit Rekordumsatz: Alte Spiele treiben Plattform auf neues Hoch

NAND-Speicherkrise: SK Hynix warnt vor dem Jahr 2027

 

http://vg02.met.vgwort.de/na/aeab3bb2b4fe4470a60cdc0b79dae7fc

An dieser Diskussion teilnehmen.
Anmelden
Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten).