Wer ein Bankkonto online eröffnet oder einen anderen Dienst mit Identitätsprüfung nutzen möchte, muss seine persönlichen Angaben verlässlich bestätigen. Dafür ist nicht in jedem Fall ein Besuch in einer Filiale oder ein Videoanruf nötig. Der deutsche Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion, mit der sich die eigene Identität elektronisch nachweisen lässt.
Ein NFC-fähiges Smartphone kann dabei als Lesegerät dienen: Der Ausweis wird an das Gerät gehalten, die Übermittlung mit der persönlichen PIN freigegeben und die erforderlichen Daten werden an den jeweiligen Dienst übermittelt. NFC ist dabei nicht selbst die Identitätsprüfung, sondern die technische Verbindung zwischen Ausweis und Smartphone.
So funktioniert die Identifizierung per NFC
NFC steht für Near Field Communication und ermöglicht den drahtlosen Datenaustausch über kurze Distanzen. Im Personalausweis befindet sich dafür ein RFID-Chip. Wird der Ausweis an die NFC-Schnittstelle eines geeigneten Smartphones gehalten, kann die AusweisApp mit diesem Chip kommunizieren. Die eigentliche Übermittlung der Ausweisdaten wird anschließend durch die Eingabe der persönlichen sechsstelligen PIN freigegeben.

Für die Nutzung müssen die Online-Ausweisfunktion aktiviert, eine selbstgewählte sechsstellige PIN vorhanden und die AusweisApp installiert sein. Hinzu kommt ein NFC-fähiges Smartphone oder alternativ ein geeigneter USB-Kartenleser. Bei aktuellen deutschen Personalausweisen ist die Online-Ausweisfunktion grundsätzlich vorgesehen; für Personen unter 16 Jahren ist sie bei Ausstellung ausgeschaltet.
Vor der Datenübermittlung erhält der Nutzer Informationen darüber, welcher Anbieter die Abfrage durchführt und welche Datenkategorien benötigt werden. Das Personalausweisgesetz schreibt vor, dass ein gültiges Berechtigungszertifikat vorliegen muss. Die Übermittlung bleibt auf die darin genannten Datenkategorien beschränkt.
Warum das bei Kontoeröffnungen praktisch ist
Bei der Eröffnung eines Bankkontos muss die Identität des Kunden unter den Voraussetzungen des Geldwäschegesetzes überprüft werden. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen dem Erheben der Identitätsangaben und ihrer anschließenden Überprüfung. Für natürliche Personen nennt § 12 GwG unter den zulässigen Grundlagen ausdrücklich den elektronischen Identitätsnachweis.
Für eine digitale Kontoeröffnung kann die Online-Ausweisfunktion deshalb einen Teil des Identifizierungsprozesses übernehmen. Statt Angaben aus dem Ausweis vollständig abzutippen, werden die dafür freigegebenen Informationen elektronisch ausgelesen. Das kann den Vorgang verkürzen und Eingabefehler vermeiden. Welche Identifizierungsmethode ein konkretes Kreditinstitut anbietet, bleibt jedoch dessen Entscheidung.
Ein weiteres Beispiel ist die Eröffnung eines Spielerkontos bei legalen Glücksspielanbietern wie Novoline. Auch dort muss die Identität des Kunden verifiziert werden. Nach Angaben des Anbieters stehen dafür verschiedene Verfahren zur Verfügung, darunter Auto-Ident und die Verifizierung über Bankdaten. Vor dem Abschluss der Prüfung ist die Nutzung des Kontos eingeschränkt; eine Auszahlung ist erst nach erfolgreicher Verifizierung möglich. Damit zeigt sich ein weiterer praktischer Einsatzbereich digitaler Identitätsprüfungen: Nicht nur Banken müssen ihre Kunden eindeutig zuordnen, auch ein seriöses Online Casino mit deutscher Lizenz unterliegt entsprechenden Vorgaben.
Auch rechtlich ist die elektronische Prüfung nicht mit einer beliebigen Übermittlung einer Ausweiskopie gleichzusetzen. Das Geldwäschegesetz sieht für den elektronischen Identitätsnachweis eigene Vorgaben vor. Zudem können bei einer Identifizierung bestimmte Daten und Vorgänge dokumentiert werden; das Gesetz regelt etwa auch die Aufzeichnung bei bestimmten Formen des Auslesens.
Was NFC vom Fotografieren des Ausweises unterscheidet
Ein Foto des Personalausweises erfasst die sichtbaren Angaben des Dokuments. Beim NFC-Verfahren wird dagegen der elektronische Chip angesprochen. Die AusweisApp beschreibt den Vorgang als verschlüsselten Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst. Die auf dem Chip gespeicherten Informationen werden erst nach der vorgesehenen Freigabe ausgelesen.
Der Unterschied liegt deshalb nicht allein darin, dass ein Smartphone Daten schneller erfasst. Entscheidend ist die technische und rechtliche Absicherung des elektronischen Identitätsnachweises. Der Anbieter benötigt eine entsprechende Berechtigung und muss vor der PIN-Eingabe erkennen lassen, welche Daten abgefragt werden.
Bei kommerziellen Identitätsdiensten kann NFC zudem mit weiteren Prüfungen kombiniert werden. Das Auslesen des Chips ist dann nur ein Bestandteil eines umfangreicheren KYC- oder Identifizierungsprozesses. NFC sollte deshalb nicht mit einer vollständigen Identitätsprüfung gleichgesetzt werden. Die Online-Ausweisfunktion bietet eine Besonderheit, die für digitale Altersprüfungen interessant ist. Nach § 18 Personalausweisgesetz kann nicht nur das konkrete Geburtsdatum übermittelt werden. Vorgesehen ist auch die Angabe, ob eine Person ein bestimmtes Alter über- oder unterschreitet.
Für einen Dienst, der lediglich feststellen muss, ob eine Person beispielsweise mindestens 18 Jahre alt ist, kann damit eine entsprechende Altersangabe ausreichen. Das konkrete Geburtsdatum muss für diese einzelne Abfrage nicht zwingend erforderlich sein. Welche Daten tatsächlich übertragen werden, hängt vom jeweiligen Dienst und seiner Berechtigung ab. Das Gesetz begrenzt die Übermittlung auf die im Berechtigungszertifikat genannten Datenkategorien.
Eine solche Altersangabe kann auch bei Angeboten relevant sein, die nur volljährige Nutzer zulassen. Eine bloße Selbstauskunft über das Alter hat dabei nicht dieselbe Aussagekraft wie ein elektronisch überprüfbarer Nachweis. Die Übertragung erfolgt dabei verschlüsselt; die Daten werden nicht einfach ungeschützt vom Ausweis an das Smartphone übertragen.
Was Nutzer dafür brauchen
Wer die Online-Ausweisfunktion mit dem Smartphone nutzen möchte, benötigt einen geeigneten Personalausweis mit aktivierter Funktion, die persönliche sechsstellige PIN, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone. Die AusweisApp bietet außerdem eine Funktion, mit der sich vorab prüfen lässt, ob Gerät und Ausweis technisch für den Einsatz geeignet sind.
Beim Auslesen muss der Ausweis an die NFC-Schnittstelle des Smartphones gehalten werden. Je nach Gerät kann sich deren Position unterscheiden. Auch eine Schutzhülle kann die Verbindung beeinträchtigen. Die AusweisApp weist deshalb darauf hin, den Ausweis gegebenenfalls ohne Hülle und möglichst ruhig an das Gerät zu halten.
NFC als unsichtbare Schnittstelle
NFC macht den elektronischen Personalausweis für das Smartphone nutzbar, ohne dass ein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich ist. Für digitale Identifizierungen kann das den Ablauf vereinfachen: Ausweis an das Smartphone halten, PIN eingeben und die vorgesehenen Daten kontrolliert übertragen. Besonders bei Anwendungen wie digitalen Kontoeröffnungen ist dieses Verfahren bereits heute relevant. Die Altersprüfung zeigt zudem, dass der elektronische Ausweis nicht nur eine vollständige Identität, sondern je nach Berechtigung auch eine bestimmte Altersgrenze bestätigen kann. Der eigentliche Nutzen entsteht damit aus dem Zusammenspiel von NFC, elektronischem Ausweis, PIN, Berechtigungen und geschützter Datenübertragung.





