Der Rechtsausschluss trifft sich am Mittwoch den 14. Oktober 2015, um schlussendlich doch die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich einzuführen. Am Freitag den 16. Oktober 2015 soll schließlich das Gesetz durch den Bundestag verabschiedet werden. Die schwarz-rote Koalition tritt dem mit voller Zustimmung entgegen.
Das Gesetz soll bewirken, dass von nun vier Wochen lang Standordsdaten abgespeichert werden dürfen, so wie Datenspeicherungen von zehn Wochen erfolgen. Diese Daten umfassen sämtliche Telekommunikationsmedien. Bereits im Jahre 2010 sollte dieses Gesetz eingeführt werden, allerdings wurde es jedoch vom Verfassungsschutz gekippt. Das neue Gesetz umfasst eine Evaluationsklausel, die eine dreijährige Bearbeitungsphase miteinschließt. Außerdem ändert sich der Name in das „Gesetz zur Einführung in eine Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“.
Neben den immensen Kosten, steht Datenmissbrauch hoch in der Kritik. Die Kosten sind nur grob kalkulierbar und sollen gemäß einer Studie von 2007 jährlich im zweistelligen Millionen-Bereich liegen. Selbst empirische Studien können bislang keinen signifikanten Nutzen aus einer Vorratsdatenspeicherung belegen. Falls es zur Verabschiedung des neuen Gesetzes kommt, wird die Opposition eine Klage einreichen.
Quelle: Eigene, Pressemittelung